Aus aktuellem Anlass möchten wir vor Datenschutzverletzungen mit Google Fonts (Schriftsätze) warnen. Es sind bereits vermehrt Schreiben eines niederösterreichischen Rechtsanwalts aufgetaucht, der auf diese Datenschutzverletzungen hinweist und als Schadenersatz € 190,00 von den Betroffenen fordert, bevor geklagt wird.
Es gibt auch bereits seitens der Datenschutzbehörde eine Stellungnahme unter: www.dsb.gv.at (Download und Links – Bekanntmachungen)
Infomail vom 26. August 2022
Sehr geschätzte Vereins- und Verbandsverantwortliche,
seitens der Landesblasmusikverbände hat der Österreichische Blasmusikverband von unzähligen Vereinen österreichweit Kenntnis erhalten, dass sie auch von der Problematik der Einbindung von Google Fonts auf ihren Web-Seiten betroffen sind und von einem Anwalt ein Abmahnschreiben erhalten haben, in dem sie aufgefordert werden € 190,- zu zahlen.
Auch in den Medien wurde bereits sehr breit über diese Vorgangsweise berichtet und man schätzt, dass über 10.000 KMUs, EPUs und Vereine in Österreich dieses Mahnschreiben erhalten haben.
Eine gute Sachverhaltsdarstellung der Problematik befindet sich beispielsweise unter folgendem Link: https://futurezone.at/netzpolitik/google-fonts-google-unternehmen-abmahnung-anwalt-dsgvo-schreiben-auskunft/402121590
Als Erstmaßnahme empfehlen wir jedenfalls allen Vereinen zu überprüfen, ob in den Internetpräsentation Google Fonts oder Google Analytics verwendet wird und bei Aufruf der Seiten dabei Daten, wie die IP-Adresse an Google übertragen wird.
Nachdem es in Österreich noch keine rechtssichere Feststellung gibt, ob so eine Übertragung einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung darstellt, bewegen wir uns leider derzeit noch im rechtlichen Graubereich.
Daher ist vorerst die Beseitigung des Problems auf der Homepage die wichtigste Maßnahme, auch um Nachahmer für Mahnbriefe hintanzuhalten.
Wenn man unsicher ist, ob das Problem auf einer Webseite besteht kann man Services im Internet benutzen, um das zu prüfen (beispielsweise https://sicher3.de/google-fonts-checker).
Im Abmahnschreiben gibt es zwei unterschiedliche Forderungen:
- Auskunftsbegehren über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf der Homepage des Vereines (etwa mittels der Verwendung von Google Fonts und der Übertragung der IP-Adresse) seitens der Dame, die den Rechtsanwalt beauftragt hat,.
Grundsätzlich ist jeder Verarbeiter von personenbezogenen Daten angehalten eine solche Auskunft binnen einen Monats ab Anfrage schriftlich zu beantworten. Wir empfehlen hier mit der Beantwortung innerhalb der Frist aber noch zuzuwarten, weil es etliche Hinweise gibt, dass die Anfrage nicht mit einer vollständig korrekten Vertretungsvollmacht seitens des Anwaltes übermittelt wurde. Zudem wurde in den Schreiben auch nicht angegeben, wann der Zugriff erfolgte, wo die Datenschutzverletzung stattgefunden haben sollte. Einige weitere Fakten sprechen der Auskunftserteilung ebenso entgegen.
Wir werden das weiter genau beobachten und prüfen bzw. über eine weitere Vorgangsempfehlung informieren.
- Forderung der Zahlung von € 190,- (Schadenersatzforderung von € 100,- und € 90,- für die Rechtsverfolgung).
Hierzu gibt es eigentlich von allen kontaktierten Rechtsanwälten die Einschätzung, dass man diesbezüglich nicht reagieren sollte und auch nicht bezahlen sollte. Es gibt zahlreiche Argumente dafür, dass der behauptete Schaden gar nicht vorliegt. Die Fakten werden derzeit sehr breit, auch von der Wirtschaftskammer, geprüft.
Zu allen oben genannten Punkten gibt es eine Einschätzung des Rechtsreferenten des Steirischen Blasmusikverbandes Mag. Karl Holler, der in Leibnitz ein Rechtsanwaltsbüro führt. Diese ist hier als PDF-Datei abrufbar und die inhaltlichen Einschätzungen und Empfehlungen decken sich mit den oben ausgeführten Informationen.
Der guten Ordnung halber müssen wir seitens des Österreichischen Blasmusikverbandes allerdings festhalten, dass es sich hier zwar um fundierte Einschätzungen handelt, es aber keine Garantie für einen irgendwie gearteten Ausgang nach einer längeren juristischen Auseinandersetzung in Musterverfahren gibt. Somit bleibt die Letztentscheidung für die jeweilige Vorgangsweise den Verantwortlichen der jeweiligen Homepages immer selbst überlassen.
Mit besten Grüßen
Erich Riegler
Präsident, Österreichischer Blasmusikverband
Geschäftsbüro: Hauptplatz 10 | 9800 Spittal/Drau
Privat: Mühlriegl 7, 8054 Hitzendorf
Mobil: 0043 / 664 / 602 876 1724 | Fax: 0043 / 316 / 876 – 91724
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