Salzburg ohne Ehrenamt ist einfach undenkbar. Die Ehrenamtsversicherung des Landes schützt Ehrenamtliche bei ihrem freiwilligen Engagement für die Gesellschaft und stellt sicher, dass ihnen kein Nachteil entsteht, wenn sie selber im Rahmen der Tätigkeit über keinen Versicherungsschutz verfügen. Im Zuge der EU-weiten Ausschreibung ging der Zuschlag nun an die UNIQA, welche dadurch die Oberösterreichische Versicherung ablöst.
Auch bei der UNIQA wird es zukünftig als subsidiären Schutzschirm eine Haftpflicht-, Unfall- und Rechtschutzversicherung geben. Im Zuge der Neuausschreibung wurde jedoch beim persönlichen Anwendungsbereich der Ehrenamtsversicherung deutlich nachjustiert:
Versichert sind alle natürlichen Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Salzburg, den angrenzenden österreichischen Bundesländern und seit 01.01.2023 auch Bayern mit ihrer Freiwilligenarbeit für das Gemeinwohl der Salzburger Gesellschaft.
Nach Aussteigen der persönlichen bzw. der vereinseigenen Versicherungen kann eine Deckung durch die Ehrenamtsversicherung des Landes geprüft werden. Die Ehrenamtsversicherung schützt sowohl formelle Freiwillige, welche sich in einem Verein engagieren – als auch informelle Freiwillige, welche sich außerhalb von bestehenden Vereinsstrukturen für das Wohl der Allgemeinheit stark machen. Die Ehrenamtsversicherung soll hierbei nicht die Eigenvorsorge der Vereine – etwa durch eigene Veranstalter- oder Vereinshaftpflichtversicherungen – ersetzen, sondern direkt den einzelnen Helfer bzw. die Helferin schützen.
Die Versicherung ist für alle Ehrenamtlichen kostenlos, eine vorherige Registrierung ist nicht notwendig. Sobald ein Schaden entstanden oder ein Unfall geschehen ist und die persönliche Versicherung beziehungsweise die Versicherung des Vereines eine Deckung abgelehnt hat, kann eine Schadensmeldung bei uns eingereicht werden. Hier kann die Servicestelle Ehrenamt des Landes Salzburg gerne jederzeit unterstützen.